Fragen & Antworten

  • Die Wartezeit auf einen Therapieplatz lässt sich nur zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage abschätzen, da jede Therapie individuell geplant wird. Aufgrund von Urlauben und Absagen werden aber immer wieder einzelne Termine frei. Wenn vertretbar, kann die Therapie dann ggf. erstmal mit größerem Abstand zwischen den Sitzungen gestartet werden. Zeitliche Flexibilität ist auf jeden Fall von Vorteil.

  • Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Gruppentherapieangebote geplant. Sollten Sie aber Interesse daran haben, sprechen Sie mich gerne an. Bei ausreichend Nachfrage biete ich gerne auch Gruppen an.

  • Nein, eine Überweisung ist nicht nötig.


  • Die Schweigepflicht ist eines der höchsten Güter der Psychotherapie. Ohne Ihre ausdrückliche und meist schriftliche Zustimmung erfährt von meiner Seite aus niemand von Ihrer psychotherapeutischen Behandlung. Wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewünscht ist, muss diese über die Aufnahme der Therapie und die Diagnose in Kenntnis gesetzt werden.

    Manche Versicherer verlangen noch darüber hinausgehende Informationen hinsichtlich Behandlung und Prognose. Diese werden in Rücksprache mit Ihnen zur Verfügung gestellt.

  • Über den Umgang mit Krisen treffen wir gemeinsame Absprachen. Prinzipiell können auch kurzfristig (innerhalb von 24h) Termine ermöglicht werden. Da ich aber nicht jederzeit erreichbar sein kann, muss ich bei lebensbedrohlichen, sehr akuten Krisen an den Krisendienst Psychiatrie Oberbayern unter 0800 / 655 3000 ((kostenlos, 24h Erreichbarkeit) oder die Danuvius Klinik Pfaffenhofen unter 08441/4059-0 (24h Notfallnummer) verweisen.

  • Bei freien Kapazitäten hängt das Zustandekommen von verschiedenen Faktoren ab. Die Passung zwischen TherapeutIn und KlientIn trägt maßgeblich zum Behandlungserfolg bei. Deshalb ist es wichtig, ehrlich mit sich zu sein, sollte man merken, dass man sich nicht miteinander wohlfühlt. Eine Therapie, bei der TherapeutIn und KlientIn sich nicht verstehen, ist aussichtslos. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Therapiemotivation. Therapie ist nur erfolgreich, wenn Sie freiwillig teilnehmen und bereit sind, Veränderungen anzustreben. Ich kann Ihnen keinen Therapieplatz anbieten, wenn ich spüre, dass Sie ausschließlich auf Wunsch Ihrer Angehörigen zu mir kommen. Therapieplatzanfragen durch Angehörige können deshalb ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Außerdem gibt es einige wenige Diagnosen, für deren Behandlung spezielle Fortbildungen nötig sind, über die ich nicht verfüge. Diese können einen weiteren Ablehnungsgrund darstellen.

  • Die Abrechnung der Stunden erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung beträgt zwischen 130,-€ und 153,-€ und richtet sich nach der Komplexität der Behandlung. Hinzu kommen ggf. Kosten für Berichte und Testdurchführungen.

  • Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, bedarf es einer Kassenzulassung, auch Kassensitz genannt. Die Anzahl dieser Sitze ist limitiert, das heißt, es ist nur eine bestimmte Anzahl an Kassenpraxen deutschlandweit vorgesehen. Diese Anzahl wurde bereits vor über 20 Jahren festgelegt und leider nur minimal an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Offiziell sind die meisten Kreise in Deutschland „überversorgt“. Um die Berechtigung zu erhalten, mit den gesetzlichen Kassen abrechnen zu dürfen, muss also erst ein entsprechender Sitz frei gegeben werden, beispielsweise weil ein/e KollegIn in den Ruhestand geht, oder es müssen neue geschaffen werden. Auf diese bewerben sich dann in der Regel viele KollegInnen, ein Ausschuss entscheidet, wem der Sitz zugesprochen wird. Bereits bestehende Kassensitze müssen dann zusätzlich für mindestens 20.000 € bis zu 100.000 € abgekauft werden. Wenn man solch einen Sitz nicht bekommt, kann man nur im Rahmen einer Privatpraxis behandeln.

  • Ich habe die Ausbildung zur Psychotherapeutin für Erwachsene absolviert. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bedient sich zum Teil anderer Methoden. In besonderen Ausnahmefällen kann ich eine Behandlung bei Jugendlichen ab 16 Jahren anbieten, die Kosten hierfür werden dann aber nicht von der Krankenkasse übernommen.

  • In der Regel widmen sich die psychotherapeutischen Sitzungen Ihnen als Individuum. Es kann aber hin und wieder sinnvoll sein, Angehörige in den therapeutischen Prozess miteinzubeziehen. Dafür vereinbaren wir gezielt Termine, die wir auch gemeinsam vorbereiten. Dies ist vor allem auch im Hinblick auf meine Schweigepflicht wichtig. Vereinzelte Angehörigengespräche werden in der Regel auch von den Krankenkassen unterstützt. Länger andauernde Familienmediationen oder häufige Paargespräche sind keine Kassenleistung und müssen selbst bezahlt werden. Sollten Sie zu einzelnen Terminen ein Baby oder Kleinkind mit zur Stunde bringen müssen, da keine anderweitige Betreuung zur Verfügung steht, ist das möglich.

  • Nein, in der Verhaltenstherapie sitzen wir uns für gewöhnlich gegenüber. Das typische Bild der Psychotherapie, bei dem man auf einem Sofa liegt und der/die Therapeutin sitzt dahinter, entstammt den Ursprüngen der Psychotherapie von Sigmund Freud. Dieser prägte das Verfahren der Psychoanalyse, die auch heute noch zum Teil mit der Methode der Therapie im Liegen arbeitet. Die dahinterstehende Idee findet in der Verhaltenstherapie aber keine Anwendung und somit finden Sie in meinem Behandlungszimmer keine Couch.

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In akuten Notfällen wenden Sie sich an den Krisendienst Psychiatrie Oberbayern unter 0800 / 655 3000 (kostenlos, 24h Erreichbarkeit).