Die Abrechnung der Stunden erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung beträgt zwischen 130,-€ und 153,-€ und richtet sich nach der Komplexität der Behandlung.

Was kostet eine Einzeltherapiesitzung?

Hinzu kommen ggf. Kosten für Berichte und Testdurchführungen.


Prinzipiell kann sich jede/jeder in meiner Praxis behandeln lassen. Bitte beachten Sie aber, dass es sich um eine Privatpraxis handelt und ich nicht über den Kassensitz zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen verfüge. Die entstehenden Kosten werden also in der Regel nur von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

  • Die Übernahme der Kosten für Psychotherapie wird von den verschiedenen Versicherungen unterschiedlich geregelt. Einige Versicherer genehmigen psychotherapeutische Sitzungen automatisch. Andere verlangen einen schriftlichen Antrag oder übernehmen nur einen Teil der Kosten. Klären Sie also idealerweise im Vorfeld die Konditionen in Ihrem Versicherungsvertrag, damit wir uns abstimmen können. Unter Umständen muss ein Teil meines Honorars von Ihnen selbst gezahlt werden.

  • Sollten Sie die psychotherapeutischen Stunden selbst zahlen wollen, gestaltet sich dies sehr unkompliziert. Es bedarf dazu keinerlei Anträge oder Wartezeit auf eine Bewilligung und auch dem Kontingent sind keine Grenzen gesetzt. Dies bietet zudem den Vorteil, dass die Therapie vorerst nicht aktenkundig wird, was beispielsweise vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung sinnvoll sein kann.

  • In seltenen Fällen ist eine Kostenerstattung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Dies ist aber erfahrungsgemäß kompliziert und langwierig. Sollten Sie diesen Weg versuchen wollen, informieren Sie sich bitte unbedingt bei Ihrem Versicherer im Vorfeld über die Konditionen hierfür. Entscheidend ist in der Regel der Nachweis, dass Sie in in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einem/r niedergelassenen Therapeuten/in oder einer Ambulanz mit Kassenzulassung erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass mein Honorar etwas höher ausfällt als die festgelegten Kassensätze, ein moderater Beitrag muss also in diesem Fall von Ihnen selbst gezahlt werden.

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